Anmeldung:
Die Anmeldung zu unseren mehrtägigen Lehrgängen und Freizeiten erfolgt in der Regel schriftlich über unsere Webseite www.posaunenarbeitpfalz.de. Dort finden Sie ein online-Anmeldeformular sowie alternativ Anmeldeformulare als pdf-Dateien zum Ausdrucken. Falls Ihre Anmeldung wegen Überbelegung nicht berücksichtigt werden kann, werden Sie umgehend benachrichtigt und erhalten auf Wunsch einen Platz auf der Warteliste.
Nähere Informationen zu den Lehrgängen und Freizeiten erhalten Sie wenige Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit dem Informationsbrief per Email zugesandt. Wir bitten Sie, den Kostenbeitrag nach Erhalt des Informationsbriefs auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Bei eintägigen Veranstaltungen genügt in der Regel eine Anmeldung per Email an
Bei Eigenveranstaltungen unseres Verbandes sind folgende Ermäßigungen auf die Kostenbeiträge möglich:
- jugendliche Fördervereinsmitglieder zahlen einmal im Jahr für eine Freizeit des Landesverbandes 20 € weniger, bitte auf der Überweisung vermerken: „FV“
- Kinder und Jugendliche, die Mitglied in einem pfälzischen Posaunenchor sind und zum ersten Mal an einer mehrtägigen Bläserfreizeit unseres Landesverbandes teilnehmen, erhalten vom Förderverein einen einmaligen Zuschuss von 50 €
- Familienermäßigung: -10 € für das zweite Familienmitglied, -20 € für das dritte Familienmitglied usw.
- Eine weitere Ermäßigung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten ist nach Rücksprache mit dem Landesposaunenwart möglich.
Datenschutzhinweis:
Die bei der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erhobenen Daten werden ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet und nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben. Sie können bei der Anmeldung angeben, ob Sie mit einer Speicherung Ihrer Daten für künftige Veranstaltungen einverstanden sind oder Ihre Daten nach Beendigung der Veranstaltung wieder gelöscht werden sollen. Bei Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle (LPW Matthias Fitting) wenden.
Für Teilnehmende an Lehrgängen/Freizeiten des Landesverbandes gelten folgenden Bestimmungen:
- Die Lehrgangsleitung ist berechtigt, Teilnehmer/innen bei grobem Fehlverhalten von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen.
- Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle und Krankheiten, sowie für verlorene oder entwendete Gegenstände kann nicht übernommen werden.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin am Lehrgang ist durch das Landesjugendpfarramt gegen Unfall versichert. Die Krankenversicherung dagegen ist durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin selber mit seiner/ihrer zuständigen Krankenkasse zu regeln (Versicherungskarte bitte mitbringen).
- Die Teilnehmer/innen am Lehrgang dürfen an Wanderungen, Sport/Spiel und Baden (inkl. Transport in Privatwagen von Mitarbeiter/innen) teilnehmen, soweit der Lehrgangsleitung nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges mitgeteilt worden ist.
- Wir bitten, dass sich nur Bläser / Bläserinnen zu unseren Freizeiten anmelden, die bereit sind, sich in die Gemeinschaft einzuordnen und sich nicht von dem gemeinsamen Programm ausschließen.
- Bei kurzfristigen Abmeldungen behalten wir uns vor, einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen, der sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung richtet:
ab 4 Wochen vorher: 50 %
ab 2 Wochen vorher: 75 %
ab 1 Woche vorher: 100%
Bei krankheitsbedingten Abmeldebedingungen benötigen wir ein Attest des Arztes.