Aktivitäten
Der Landesverband ist für die Bläserinnen und Bläser in den Posaunenchören der Pfalz aktiv durch:
- Chorleiterlehrgänge
- Bläsertage mit Komponisten und speziellen Schwerpunkten
- Bläserlehrgänge für Anfänger und Fortgeschrittene
- Wochenendschulungen für Chöre und Bezirke
- Chorbesuche
- Bläser- und Familienfreizeiten
- Bläserzeltlager
- Konzertreisen
Das Jahresprogramm können Sie hier durchblättern oder herunterladen.
Die Anmeldung erfolgt über das
- Online-Anmeldeformular oder über das
- Anmeldeformular als ausfüllbares PDF-Dokument (hier zum Herunterladen und Ausdrucken)
Sie wollen ein Instrument lernen?
Haben Sie Lust, ein Blechblasinstrument zu lernen?
Oder kennen Sie jemanden, für den das etwas wäre? Unsere Jungbläser – so nennen wir unsere Anfänger – sind zwischen 8 und 88 Jahre alt. Wenn es keinen Posaunenchor in der eigenen Gemeinde gibt, finden wir gemeinsam einen Posaunenchor in der Nähe, der sich über Nachwuchs freut.
Wie funktioniert's?
Die Ausbildung von neuen Posaunenchormitgliedern geschieht an vielen Orten innerhalb des Chores durch den Posaunenchorleiter oder andere versierte Bläser. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir stellen Ihnen gern den Kontakt zu Ihrem nächstgelegenen Posaunenchor her:
Der Landesverband verfügt auch über eine begrenzte Anzahl von Instumenten, die ausgeliehen werden können. Hier finden Sie nähere Informationen.
Aktuelles
Neuer Landesobmann Pfr. Martin Groß
Seit 1. März 2023 hat Pfr. Martin Groß (Lambrecht) Landesobmann für die Bläserarbeit in der Pfalz. Hier stellt er sich vor:
Es ist toll, wenn man in eine neue Familie kommt und sich willkommen und wohl fühlt. Ich bin noch relativ neu in der pfälzischen Posaunenchorfamilie und fühle mich sehr wohl. Danke dafür! Geboren wurde ich 1982 in Pirmasens, aufgewachsen bin ich auf einem Bauernhof. Nach der obligatorischen Zeit mit der Blockflöte in der Schule führten mich weitere Schritte meiner musikalischen Sozialisation über das Klavier- und Cellospiel schließlich auf das große Meer der Kirchenmusik. Ich habe die Ehre, einer der ersten C-Prüflinge von Robert Sattelberger gewesen zu sein. Das Singen hat mir schon immer viel Spaß gemacht, eine musikalische Heimat ist die Evangelische Jugendkantorei der Pfalz. Gerne denke ich an die gemeinsame CD-Aufnahme mit dem Pfälzischen Posaunendienst 1999 zurück.
Schließlich machte ich mich auf zum Kirchenmusikstudium nach Heidelberg. Dort bekam ich intensiveren Kontakt mit den Bläsern. Bei Armin Schaefer (Landesposaunenwart Baden) lernte ich Posaune und belegte als freiwilliges Fach Bläserchorleitung. Nach dem B-Examen und während des anschließenden Theologiestudiums ließ mich die Musik nie los. Ich spielte in verschiedenen Chören, des Studiums wegen vor allem in Franken, und habe nun, seit ich Pfarrer der Pfälzischen Landeskirche bin, zusammen mit meiner Frau (auch eine Pfarrerin) wieder „Blech-Blut“ geleckt – ein dankbarer Gruß geht nach Appenthal!
Es ist mir eine große Freude, in die Posaunenchorfamilie der Pfalz und darüber hinaus hineinzuwachsen und ich freue mich sehr über viele musikalische und außermusikalische Begegnungen - als Landesobmann für die Bläserarbeit in der Pfalz.
Herzliche Grüße,
Martin Groß
Neue Videos des EPiD
Der EPiD hat zwei schöne Youtube-Videos herausgebracht, die gerne geteilt werden dürfen.
Was macht die Faszination der Blechblasinstrumente und der Posaunenchöre im Besonderen aus? Dieses Video zeigt es Dir:
Posaunenchöre sind ein starkes Stück Kirche und typisch evangelisch. Was es noch so alles damit auf sich hat, erklärt anschaulich und unterhaltsam dieses Erklärvideo:
D-Prüfung Bläserchorleitung
Die Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz hat am 15. Dezember 2016 eine Änderung der „Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker“ verabschiedet. Sie ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt (Nummer 11, S. 114) zum 1. Februar 2017 in Kraft getreten. Die Neufassung sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine D-Prüfung im Fach Bläserchorleitung abzulegen.
So soll den überwiegend ehren- oder nebenamtlich tätigen Chorleiterinnen und Chorleitern der Posaunenchöre in der Pfalz sowie denjenigen, die es zukünftig sein werden, eine umfassende Chorleitungsausbildung angeboten werden, durch die sie befähigt werden, ihr Amt als nebenberufliche Kirchenmusikerin oder als nebenberuflicher Kirchenmusiker in der Kirche wahrzunehmen. Diese Befähigung kann zukünftig durch das Ablegen einer D-Prüfung nachgewiesen werden.
Die Vorbereitung auf die Prüfung geschieht im Rahmen der vom Landesverband evangelischer Posaunenchöre in der Pfalz angebotenen Chorleiterlehrgänge und -workshops. Die Prüfung kann im Rahmen des einmal jährlich (in der Regel im Januar) angebotenen Chorleiterlehrgangs in Zusammenarbeit mit der Badischen Posaunenarbeit abgelegt werden. Die aktuelle „Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker“ in der Evangelischen Kirche der Pfalz sowie das Anmeldeformular für die D-Prüfung im Fach Bläserchorleitung ist unter www.evkirchenmusikpfalz.de zu finden.
Stoffplan der D-Prüfung im Hauptfach Bläserchorleitung
1. Instrumentalfächer (praktische Prüfung)
1.1 Probenleitung
a) Einblasübungen
b) Einstudieren und Dirigieren eines leichten bis mittelschweren Bläserstücks.
Die Aufgabenstellung erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission vier Tage vor der Prüfung.
Zeit: 30 Minuten.
1.2 Instrumentalspiel
a) Solistischer Vortrag eines leichten Bläserstücks (ggf. mit Begleitung).
b) Vom-Blatt-Spiel je einer Bläserchorstimme im Violin- und Bassschlüssel.
c) Auswendigspiel von zwei vorbereiteten Chorälen mit jeweils zwei zusätzlichen Transpositionen.
Zeit: 10 Minuten.
2. Wissenschaftliche Fächer (mündliche Prüfung)
2.1 Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung
a) Allgemeine Musiklehre: Kenntnis der Dur- und Moll-Tonleitern, der Kirchentonarten, der Intervalle, des Quintenzirkels, der Dreiklänge sowie des Dominantseptakkords und Umkehrungen.
b) Gehörbildung: Hören von Intervallen und Dreiklängen, auch in Umkehrungen.
2.2 Gottesdienstkunde/Liturgik
a) Kenntnis der Gottesdienstformen und Amtshandlungen.
b) Kenntnis des Kirchenjahres.
c) Kenntnis über die Verwendung von Bläsermusik im Gottesdienst.
2.3 Gesangbuchkunde/Hymnologie
Kenntnis des Gesangbuchs und seiner Verwendungsmöglichkeiten.
2.4 Instrumentenkunde für Bläserchorleitung
a) Kenntnis der Blechblasinstrumente, der Instrumentenfamilien, der Transposition, der Griff- und Zugtechnik, des Tonumfangs, der Frage der Mundstücke.
b) Kenntnis der Besetzung der Posaunenchöre und ihrer geschichtlichen Herkunft.
Zeit für die mündliche Prüfung insgesamt: 20 Minuten.
Verhaltenskodex
zum Schutz für Kinder und Jugendliche bei Bläserfreizeiten und -lehrgängen
Die Freizeitenarbeit lebt durch vertrauensvolle Beziehungen. Vertrauen soll wachsen und bleibend tragen. Es darf nicht zum Schaden anderer Personen ausgenutzt werden. Deshalb verpflichten wir uns als ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen, alles dafür zu tun, dass in der Freizeitenarbeit des Landesverbands evangelischer Posaunenchöre in der Pfalz Grenzverletzungen, Übergriffe, sexualisierte Gewalt in allen Formen sowie sexueller Missbrauch nicht möglich werden.
Die Verpflichtungserklärung können Sie hier einsehen und herunterladen:
Verhaltenskodex zum Schutz für Kinder und Jugendliche bei Bläserfreizeiten und -lehrgängen
Bestimmungen für Lehrgänge und Freizeiten
Anmeldung:
Die Anmeldung zu unseren mehrtägigen Lehrgängen und Freizeiten erfolgt in der Regel schriftlich über unsere Webseite www.posaunenarbeitpfalz.de. Dort finden Sie ein online-Anmeldeformular sowie alternativ Anmeldeformulare als pdf-Dateien zum Ausdrucken. Falls Ihre Anmeldung wegen Überbelegung nicht berücksichtigt werden kann, werden Sie umgehend benachrichtigt und erhalten auf Wunsch einen Platz auf der Warteliste.
Nähere Informationen zu den Lehrgängen und Freizeiten erhalten Sie wenige Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit dem Informationsbrief per Email zugesandt. Wir bitten Sie, den Kostenbeitrag nach Erhalt des Informationsbriefs auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Bei eintägigen Veranstaltungen genügt in der Regel eine Anmeldung per Email an
Bei Eigenveranstaltungen unseres Verbandes sind folgende Ermäßigungen auf die Kostenbeiträge möglich:
- jugendliche Fördervereinsmitglieder zahlen einmal im Jahr für eine Freizeit des Landesverbandes 20 € weniger, bitte auf der Überweisung vermerken: „FV“
- Kinder und Jugendliche, die Mitglied in einem pfälzischen Posaunenchor sind und zum ersten Mal an einer mehrtägigen Bläserfreizeit unseres Landesverbandes teilnehmen, erhalten vom Förderverein einen einmaligen Zuschuss von 50 €
- Familienermäßigung: -10 € für das zweite Familienmitglied, -20 € für das dritte Familienmitglied usw.
- Eine weitere Ermäßigung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten ist nach Rücksprache mit dem Landesposaunenwart möglich.
Datenschutzhinweis:
Die bei der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erhobenen Daten werden ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet und nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben. Sie können bei der Anmeldung angeben, ob Sie mit einer Speicherung Ihrer Daten für künftige Veranstaltungen einverstanden sind oder Ihre Daten nach Beendigung der Veranstaltung wieder gelöscht werden sollen. Bei Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle (LPW Matthias Fitting) wenden.
Für Teilnehmende an Lehrgängen/Freizeiten des Landesverbandes gelten folgenden Bestimmungen:
- Die Lehrgangsleitung ist berechtigt, Teilnehmer/innen bei grobem Fehlverhalten von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen.
- Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle und Krankheiten, sowie für verlorene oder entwendete Gegenstände kann nicht übernommen werden.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin am Lehrgang ist durch das Landesjugendpfarramt gegen Unfall versichert. Die Krankenversicherung dagegen ist durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin selber mit seiner/ihrer zuständigen Krankenkasse zu regeln (Versicherungskarte bitte mitbringen).
- Die Teilnehmer/innen am Lehrgang dürfen an Wanderungen, Sport/Spiel und Baden (inkl. Transport in Privatwagen von Mitarbeiter/innen) teilnehmen, soweit der Lehrgangsleitung nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges mitgeteilt worden ist.
- Wir bitten, dass sich nur Bläser / Bläserinnen zu unseren Freizeiten anmelden, die bereit sind, sich in die Gemeinschaft einzuordnen und sich nicht von dem gemeinsamen Programm ausschließen.
- Bei kurzfristigen Abmeldungen behalten wir uns vor, einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen, der sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung richtet:
ab 4 Wochen vorher: 50 %
ab 2 Wochen vorher: 75 %
ab 1 Woche vorher: 100%
Bei krankheitsbedingten Abmeldebedingungen benötigen wir ein Attest des Arztes.